Geschäftsbedingungen KFZ-Transfer
Unsere Verantwortung
Alle übernommenen Aufträge sind von uns versichert; auch dann, wenn wir im Einzelfall einen Subunternehmer einschalten. Der aktuelle Versicherungsnachweis wird unseren Auftraggebern mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die An- und Abreise zu Abhol- und Ablieferungszielen gehen zu unseren Lasten. Für die Überführungen setzen wir nur Transferfahrer mit deutschem Personalausweis und gültigem Führerschein sowie kundenorientiertem Auftreten ein. Rauchen, Essen und Trinken in den zu überführenden Fahrzeugen ist unseren Fahrern untersagt.
Unsere Fahrer sind verpflichtet, die Fahrzeuge vor Übernahme und bei Ablieferung auf äußere Schäden im Rahmen der Möglichkeiten der Umgebungsbedingungen sowie auf das Zubehör zu prüfen. Wir dokumentieren den Fahrzeugzustand, den aktuellen Tankfüllstand und den Kilometerstand mit Fotos, die mit Datum und Uhrzeitstempel versehen sind. Die Fotodokumentation kann auf Wunsch jederzeit, auch rückwirkend, dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Auf Wunsch kann der Fahrer das Fahrzeug bei Übernahme auch weitergehend prüfen, z.B. Lackdichtemessungen, Profiltiefe. Dies setzt eine Einweisung durch den Auftraggeber sowie ggf. die Zurverfügungstellung der entsprechenden Messgeräte durch den Auftraggeber voraus.
Die Fahrer sind verpflichtet, notwendige Betankungen auf das zum Erreichen des Ziels notwendige Maß zu beschränken. Die Fahrzeuge sollen mit nicht mehr als ¼ Tankfüllung ausgeliefert werden, es sei denn, es ist im Auftrag davon Abweichendes vereinbart. Der Fahrer hat 10% Toleranz für verkehrsbedingte Umwegkilometer zur Verfügung, die Ausnutzung ändert nichts am vereinbarten Transportpreis. Umwege außerhalb der Toleranz müssen vorab vom Auftraggeber genehmigt werden. Ebenso das Zwischenparken von Fahrzeugen.
Jede Fahrt wird mit einem Lieferschein begleitet, der u.a. folgende Daten enthält:
- Abhol- und Anlieferadresse, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Fahrgestellnummer
- Anweisungen an den Fahrer, wie z.B. voll getankt abgeben, Fahrzeug aussen und innen reinigen etc.
- Datum/Uhrzeit, KM-Stand und Tankanzeige bei Abholung
- Zubehörausstattung, Bereifung (z.B. 8-fach, Reserverrad), Anzahl der Schlüssel, Dokumente
- schematisierte Schadensskizze mit den entsprechenden Hinweisen auf die Schadensstellen sowie Angaben zu den Umgebungsbedingungen bei der Besichtigung, wie z.B. Dunkelheit, Parkhaus, Schnee, Regen.
- Betankungen während der Überführung mit Litern/Preis
Unser Fahrer stimmt die Abholung und Anlieferung mit den im Lieferschein genannten Ansprechpartnern rechtzeitig vor Ankunft ab. Der Lieferschein mit seinen jeweiligen Eintragungen muss bei der Abholung vom Übergebenden, bei der Anlieferung vom Übernehmenden sowie vom Fahrer mit Datum/Uhrzeit/Namen abgezeichnet werden. Ausgenommen davon ist die Abholung mit Schlüsselhinterlegung und die Nachtanlieferung über Schlüsselsafe. Dieser Sonderfall wird auf dem Lieferschein vermerkt und ist vorher (auch telefonisch möglich) mit dem Auftraggeber und ggf. den genannten Ansprechpartnern abzustimmen.
Verantwortung unserer Auftraggeber:
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen und verkehrsicheren Bereitstellung der zu überführenden Fahrzeuge. Kann ein Fahrzeug aus nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden Gründen nicht überführt werden, dann gilt dies als Leerfahrt und wird so abgerechnet, als hätte die Überführung stattgefunden. Dies gilt nicht, wenn die Abholung des Fahrzeugs mindestens 24 Stunden vor Abholtermin schriftlich (eMail) beim Auftragnehmer storniert wurde.
Ist die Ablieferung nicht möglich, z.B. aufgrund einer Annahmeverweigerung, dann wird die Rückführung wie eine reguläre Transferfahrt behandelt.
Abrechnungsgrundlagen:
Die Abrechnung erfolgt nach Preisliste auf km-Basis. Grundlage ist die Entfernung nach Google-Maps unter Bevorzugung von Autobahnen. Der Lieferschein mit seinen vollständigen Eintragungen, ggf. zusammen mit weiteren Begleitpapieren und Kopien der Tankbelege – die vom Fahrer mit dem Kennzeichen/FIN und dem KM-Stand beschriftet werden – dokumentiert zusammen mit den Fotos die Überführung und ist Grundlage der Rechnung an den Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt 14-tägig zum 1. und 15. des Monats mit einem Zahlungsziel von 20 Tagen. Betankungen und sonstige fahrzeugbezogene Auslagen werden in der Rechnung netto mit Belegkopie ausgewiesen und zzgl. MWSt abgerechnet.
Unternehmensdaten:
Geschäftsführung:
i.V. Dr. Dieter Längle
Unternehmenssitz:
Alfred-Schaffer-Str. 2 b
D-86356 Neusäß
Telefon: +49 (0)821 248888 94
E-Mail: office@carkontor.de