AGBs für unsere Auftragnehmer

Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer (AN) garantiert (verschuldensunabhängig), daß er jederzeit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der angenommenen Aufträge der carkontor GmbH (AG) erfüllt und die im Auftrag vorgegebenen Rahmenbedingungen einhält. Insbesondere daß

  • er über die für das Betreiben der Dienstleistung und für die Erfüllung der Transportaufträge notwendigen behördlichen Genehmigungen verfügt
  • er stets über die für die Fahrzeugüberführung erforderliche, in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis verfügt und diese mitführt
  • er Anweisungen, wie z.B. voll getankt abgeben, Fahrzeug aussen und innen reinigen etc. vor Ablieferung des Fahrzeugs durchführt
  • ausländische Fahrer – soweit erforderlich – im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind und diese Unterlagen im Original mitführen
  • er vor Fahrtantritt durch telefonische Nachfrage am Ort der geplanten Fahrzeugübernahme prüft, ob das Fahrzeug zur Übernahme wie geplant verfügbar ist
  • er für die Überführungsfahrt aussagekräftige und rechtssichere Lieferschein – und Fotodokumentationen erstellt
  • er unverzüglichVerzögerungen/besondere Ereignisse während der Auftragsabwicklung an die Disposition meldet
  • er die vorgegebenen Zielorte auf direktem und kürzesten Wege anfährt. Eine maximale Abweichung von 10% vom schnellsten/kürzesten Weg (mit google maps berechnet) werden toleriert
  • er während der Überführungsfahrt keine Personen befördert, soweit dies zur Erfüllung des Einzelauftrages nicht erforderlich ist
  • er eventuell erforderliche Mautgebühren ordnungsgemäß entrichtet und die zu überführenden Fahrzeuge zielgerichtet betankt, d.h. das Fahrzeug – falls nicht Vollbetankung beauftragt wurde – mit max 2/8 Tankinhalt abliefert
  • er die Fahrzeuge gemäß den von der carkontor GmbH und deren AG vorgegebenen Fristen pünktlich beim genannten Zielort abliefert; Verspätet sich die Ablieferung, dann ist sofort bei Kenntnis über die dohende Verspätung der Disponent von carkontor telefonisch oder über whatsapp zu informieren
  • er alle Unterlagen zum jeweiligen Auftrag ( Lieferschein, Überführungsprotokoll, Tank- und Mautbelege, Kennzeichenversandbelege usw) zeitnah – spätestens jedoch innerhalb von 48 Std. nach Abschluß der Überführungsfahrt – per Mail als mehrseitige pdf-Datei an vertrieb@carkontor.de verschickt; die Unterlagen müssen komplett ausgefüllt und gut lesbar sein. Die Fotodokumentation verbleibt beim Auftragnehmer, ist für 6 Monate nach Abschluß des Auftrags vorzuhalten und auf Verlangen auszuhändigen
  • er die spezifischen Transportbedingungen der Auftraggeber/Fahrzeughalter/Eigentümer beachtet und einhält;
  • er in Kundenfahrzeugen nicht raucht und keinen Müll produziert;
  • er sich stets an die Bestimmungen der StVO hält;
  • er bei Unfällen in jedem Fall die Polizei hinzuzieht und Schäden unverzüglich an den Auftraggeber meldet;

Berechnung von Mehraufwand bei Transportaufträgen

Bei einer von der carkontor GmbH oder deren AG nicht genehmigten Nutzung von Transferfahrzeugen oder verspäteter/falscher Rückmeldung wird der entstandene Aufwand wie folgt berechnet:

  • Mehrkilometer:
    Die notwendigen Transferkilometer werden anhand von google maps kalkuliert (kürzeste Streckenberechnung). Ein Umwegfaktor von 10% der errechneten Fahr- kilometer wird als Toleranz akzeptiert. Zusätzliche, nicht von carkontor oder deren AG genehmigte Kilometer werden wie folgt berechnet bzw. vom Leistungs- preis abgezogen.

    Mehrkilometer: 1,00 € / Km

  • Nutzungszeit:
    Der späteste Abgabezeitpunkt eines Transferfahrzeuges ergibt sich aus den Transportaufträgen der carkontor GmbH und deren AG. Wird das Fahrzeug verspätet abgeliefert, werden pro angefangenen 24-Stunden ein Tagessatz wie folgt berechnet bzw. vom Leistungspreis abgezogen.

    Verspätete Abgabe: 50,00 € / 24 Std

  • Rückmeldungen:
    Die elektronische Rückmeldung nach Abgabe der Transferfahrzeuge muss innerhalb von 120 Minuten und der Versand der auftragsrelevanten Unterlagen innerhalb 48 Std erfolgen (s.o.). Verspätete Rückmeldungen werden wie folgt berechnet bzw. vom Leistungspreis abgezogen.

    Verspätete Rückmeldung: 10,00 € / 24 Std

  • Kennzeichenversand:
    Sollte der Kennzeichenversand Bestandteil der Auftragsabwicklung sein, so müssen diese innerhalb von 48 h nach Abgabe des Fahrzeuges mit Einwurfeinschreiben, zusammen mit der ZB1 im Original oder als Kopie an die im Auftrag angegebene Empfängeradresse verschickt werden. Der Einlieferbeleg dient hier als Nachweis. Eine verspätete Versendung wird wie folgt berechnet bzw. vom Leistungspreis abgezogen.

    Verspäteter Kennzeichenversand: 10,00 € / 24 Std

Versicherungsschutz bei Transportaufträgen

Wir erwarten von unseren Auftragnehmern, dass sie sich als selbständiger Unternehmer gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit dem beauftragten Transport versichert haben. In Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer auch über unseren Versicherungsschutz abgedeckt werden. Es gelten mit Auftragsannahme die folgenden Vereinbarungen:

    • Auftragnehmer selbst versichert:
      Wir erhalten vom Auftragnehmer den Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Geschäftszweck „Kfz-Überführung“ mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 3 Mio € bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme kann auf ein Jahresvolumen nicht unter 9 Mio € begrenzt sein. Der Nachweis über Bestehen einer solchen Versicherung muss regelmäßig halbjährlich bzw. auf Anforderung erfolgen. Im Schadensfall erhält der Auftragnehmer von uns eine Haftbarhaltung. In eindeutigen Fällen verauslagen wir gegenüber unserem Kunden den Schadensbetrag und halten Verbindlichkeiten gegenüber unserem Auftragnehmer bis zur abschließenden Regelung des Schadensfalles zurück.
  • Auftragnehmer ohne Versicherung:
    In Ausnahmefällen versicheren wir den Auftragnehmer über unsere Versicherung mit den oben genannten Deckungssummen. Wir verlangen allerdings dafür eine anteilige Gebühr pro Transport in Höhe von 0,03 € je Kilometer (mindestestens aber von 3,75 €, begrenzt auf maximal 11,25 € je Transport), die wir von Forderungen des Auftragsnehmers in Abzug bringen. Im Schadensfall beträgt die von Auftragnehmer erhobene Selbstbeteiligung 2.500,00 € netto, mindestens aber die Schadenssumme zzgl. Nebenkosten, soweit diese Beträge die Selbstbeteiligung nicht übersteigen. Der Auftragnehmer erhält von uns im Schadensfall eine Haftbarhaltung. Wir verauslagen gegenüber unserem Kunden den Schadensbetrag und halten Verbindlichkeiten gegenüber unserem Auftragnehmer bis zur abschließenden Regelung des Schadensfalles zurück. Der Auftragnehemr haftet in vollem Umfang für Schäden, die nicht von unserer Versicherung gedeckt sind.

Stand Oktober 2022

Unternehmensdaten:

 

Unternehmen:
carkontor GmbH
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Handelsregister:
HRB 35658, Amtsgericht Augsburg
Umsatzsteuer-Id:
DE30 7936 019

Geschäftsführung:
Herr Holger Holy

 i.V. Dr. Dieter Längle


Unternehmenssitz:

Alfred-Schaffer-Str. 2 b
D-86356 Neusäß

Telefon: +49 (0)821 248888 94
E-Mail: office@carkontor.de